ANGEL SPORT VEREIN KÖRPRICH e.V.
„Auch mit einem kleinen Haken kann man große Fische fangen.“

Mindestmaße und Schonzeiten

erlaubtes Gerät:    

·            Es darf mit 2 Ruten mit je nur einer Anbiss-Stelle gefischt werden.

·            maximal 2 Liter Futter pro Tag.

·            nur Köderfische aus demselben Gewässer verwenden.

·            Kunstköder nur mit Schonhaken oder mit angedrückten Widerhaken verwenden.

·            Kunstköder mit mehreren Hakenspitzen (Zwilling, Drilling) müssen mit einem Stahlvorfach gefischt werden.

·            Während der Raubfischschonzeit ist das Fischen mit Kunstköder erlaubt, wenn diese kleiner als 4cm sind und nur einen Einzelhaken haben.

 

Tagesfangmenge:    

·        1 Hecht  oder 1 Zander,

·        1 Karpfen,

·        3 Schleien,

·        4 Forellen (Forellen 700g werden als zwei gefangene Forellen gezählt),

·        insgesamt aber nicht mehr als 3 kg.

·        Pro Jahr dürfen nicht mehr als 3 Hechte und 3 Zander pro Angler entnommen werden.

Mindestmaße:          

·        Karpfen          35 cm

·        Schleie           30 cm

·        Hecht             60 cm

·        Zander           60 cm

·        Giebel             20 cm

·        Karausche     20 cm

Artenschonzeit:        

·      Hecht/Zander :        vom 15. Februar bis 31. Mai

·      Grasfische:               bis auf weiteres ganz jährig geschont

Folgende Fischarten dürfen entnommen werden:

Aal, Aland, Bachforelle, Barsch, Brassen, Döbel, Giebel, Güster, Hasel, Hecht, Karpfen, Karausche, Regenbogenforelle, Rotauge, Rotfeder, Saibling, Schleie, Ukelei, Wels, Zander

Sonnenbarsche, Katzenwelse und andere nicht einheimische Arten müssen entnommen und getötet werden.

Alle oben nicht aufgeführte Arten müssen mit der entsprechenden Sorgfalt zurückgesetzt werden. 

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