Mindestmaße und Schonzeiten
erlaubtes Gerät:
· Es darf mit 2 Ruten mit je nur einer Anbiss-Stelle gefischt werden.
· maximal 2 Liter Futter pro Tag.
· nur Köderfische aus demselben Gewässer verwenden.
· Kunstköder nur mit Schonhaken oder mit angedrückten Widerhaken verwenden.
· Kunstköder mit mehreren Hakenspitzen (Zwilling, Drilling) müssen mit einem Stahlvorfach gefischt werden.
· Während der Raubfischschonzeit ist das Fischen mit Kunstköder erlaubt, wenn diese kleiner als 4cm sind und nur einen Einzelhaken haben.
Tagesfangmenge:
· 1 Hecht oder 1 Zander,
· 1 Karpfen,
· 3 Schleien,
· 4 Forellen (Forellen > 700g werden als zwei gefangene Forellen gezählt),
· insgesamt aber nicht mehr als 3 kg.
· Pro Jahr dürfen nicht mehr als 3 Hechte und 3 Zander pro Angler entnommen werden.
Mindestmaße:
· Karpfen 35 cm
· Schleie 30 cm
· Hecht 60 cm
· Zander 60 cm
· Giebel 20 cm
· Karausche 20 cm
Artenschonzeit:
· Hecht/Zander : vom 15. Februar bis 31. Mai
· Grasfische: bis auf weiteres ganz jährig geschont
Folgende Fischarten dürfen entnommen werden:
Aal, Aland, Bachforelle, Barsch, Brassen, Döbel, Giebel, Güster, Hasel, Hecht, Karpfen, Karausche, Regenbogenforelle, Rotauge, Rotfeder, Saibling, Schleie, Ukelei, Wels, Zander
Sonnenbarsche, Katzenwelse und andere nicht einheimische Arten müssen entnommen und getötet werden.
Alle oben nicht aufgeführte Arten müssen mit der entsprechenden Sorgfalt zurückgesetzt werden.